Gerichtliches Mahnverfahren
Auf Ihren Wunsch hin leiten wir als weitere Maßnahme das gerichtliche Mahnverfahren ein, sollten vorherige Schritte wider Erwarten nicht zu einer Befriedigung der Forderung geführt haben. Selbstverständlich überprüfen wir vorab, …
Auf Ihren Wunsch hin leiten wir als weitere Maßnahme das gerichtliche Mahnverfahren ein, sollten vorherige Schritte wider Erwarten nicht zu einer Befriedigung der Forderung geführt haben. Selbstverständlich überprüfen wir vorab, ob sich ein entsprechendes Vorgehen lohnt, indem wir die wirtschaftliche Situation des säumigen Kunden und eine Beitreibungswahrscheinlichkeit bei unseren Kooperationspartnern überprüfen (Bonitätsprüfung / Scoring).
Dank des rechtlichen Hintergrundwissens unserer Fachkräfte, die die komplexe und zeitintensive Antragsstellung für Sie übernehmen, steht sodann einer Zwangsvollstreckung nichts mehr im Wege: Auf den Vollstreckungsbescheid folgt der Einsatz eines Gerichtsvollziehers, der in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners pfändet oder eine Vermögensauskunft einholt.
Hierbei halten wir Sie über mögliche und durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse stets auf dem Laufenden; bei Unpfändbarkeit wird der Vollstreckungstitel dank rollierender Langzeitüberwachung bis zu 30 Jahre für Sie weiterverfolgt. Durch regelmäßige Ansprache erhalten wir den Kontakt zum Schuldner, sodass die Forderung auch bei ihm nicht in Vergessenheit geraten kann.