An dieser Stelle möchten wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Inkasso und Forderungsmanagement geben.
Ich habe ein Schreiben von Prodefacto erhalten. Was muss ich tun?
Woran erkenne ich, dass ich es mit einem seriösen Inkassounternehmen zu tun habe?
Darüber hinaus ist die Prodefacto Forderungsmanagement GmbH Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.. BDIU-Mitglieder verpflichten sich zu einer redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Inkassotätigkeit. Sie sollen die ihnen anvertrauten Mandate in sachlich angemessener Weise und unter Wahrung der Rechte der Schuldner vertreten. Der Verband wacht über die Einhaltung dieser in der Satzung fest verankerten Berufspflichten.
Ich habe doch gar nichts unterschrieben. Warum machen Sie trotzdem eine Forderung gegen mich geltend?
Wo finde ich die Prodefacto Forderungsmanagement im Rechtsdienstleistungsregister?
Muss der Gläubiger mich nicht mindestens drei Mal an die Rechnung durch Mahnungen erinnern?
- für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, z. B. durch ein konkretes Datum auf der Rechnung
- der Leistungszeitpunkt nicht tagegenau nach dem Kalender bestimmt ist, aber sich nach dem Kalender berechnen lässt, z. B. wenn der gelieferten Ware eine Rechnung beilag, aus welcher der Leistungszeitpunkt hervorgeht.
- die Leistung von vorn herein ernsthaft und endgültig verweigert wird, z. B. durch eine Rücklastschrift
- aus besonderen Gründen der sofortige Eintritt des Verzuges gerechtfertigt ist, z. B. durch eine Stundung oder Ratenzahlung der Rechnung
Ich möchte mich lieber mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Warum verweist mich dieser zur Klärung an Prodefacto?
Wieso muss ich Inkassokosten in dieser Höhe bezahlen und sind diese erstattungsfähig?
Nach § 4 Abs. 5 RDGEG sind Inkassokosten von registrierten Inkassodienstleistern für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG zustehenden Vergütung erstattungsfähig.
Sind Mahnungen per E-Mail oder SMS überhaupt zulässig?
Wonach berechnen sich die Zinsen?
Ich habe bereits einen Betrag in Höhe der Hauptforderung bezahlt und erhalte immer noch Inkassoschreiben mit offenen Forderungen. Warum?
Wann verjährt eine Forderung?
Beispiel: Sie erhalten am 05.06.2012 eine Rechnung. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 31.12.2012. Die Forderung ist folglich erst ab dem 01.01.2016 verjährt.
Die dreijährige Verjährungsfrist gilt nur für außergerichtliche, zivilrechtliche Forderungen. Sollte bereits ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt worden sein, zählt hier die 30jährige Verjährungsfrist.
Was passiert, wenn ich die Forderung nicht begleiche?
Was ist ein Mahnbescheid?
Was ist ein Vollstreckungsbescheid und was sind die Auswirkungen?
Über mein Vermögen wurde bereits die Insolvenz eröffnet. Was muss ich tun?
Welche Daten speichert Prodefacto von mir?
Habe ich ein Recht auf Selbstauskunft?
- die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
- den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden, und
- den Zweck der Speicherung.
Sind über Sie keine Daten gespeichert, erhalten Sie auch darüber eine Auskunft (sog. Negativauskunft).
Wurde ich bereits bei der SCHUFA gemeldet? Was ist eine Einmeldung?
Ein Negativeintrag bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien kann in der Folge massive Probleme beim Abschluss von Verträgen, bei Kontoeröffnungen oder auch der Wohnungssuche verursachen.
Ob bereits eine Meldung erfolgte, erfahren Sie bei uns auf Nachfrage.
Muss ich jetzt einen Offenbarungseid / eine eidesstattliche Versicherung leisten?
- eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war oder
- sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben oder
- der Gerichtsvollzieher Sie, trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches, wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.
Ich habe noch andere Forderungen bei anderen Gläubigern und Inkassobüros offen. Können Sie mir helfen?
Alternativ haben Sie die Möglichkeit sich an eine Schuldnerberatung zu wenden, die sich mit Ihnen gemeinsam einen Überblick über die Situation verschafft und die Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Gläubigervertretern übernimmt.
