Auch nach dem gerichtlichen Mahnverfahren halten wir Sie über mögliche und durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse stets auf dem Laufenden; bei Unpfändbarkeit wird der Vollstreckungstitel dank rollierender Langzeitüberwachung bis zu 30 Jahre für Sie weiterverfolgt. Durch regelmäßige Ansprache erhalten wir den Kontakt zum Schuldner, sodass die Forderung auch bei ihm nicht in Vergessenheit geraten kann.